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Unterschiedlich berichtetWidersprüche zwischen Quellen

Bundesfinanzministerium weist Zoll zur Aussetzung höherer Tabaksteuersätze an

2 beobachtete Quellen· 2 unabhängig· Erstmals erfasst · Ereigniszeit · Aktualisiert
Aussagen & Belege prüfen

Was ist passiert?

  1. Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, ein neues Tabaksteuergesetz mit höheren Steuersätzen vorerst nicht umzusetzen.

    2 unabhängige Quellen

  2. Wolfgang Kubicki (FDP) bezeichnete die Anweisung des Bundesfinanzministeriums als Anstiftung zur Steuerhinterziehung.

    2 unabhängige Quellen

Konfidenz des Faktenkerns:Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.

Kurzfassung: Diese Quellen berichten über eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums an den Zoll, höhere Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden, sowie über juristische und politische Kontroversen zur Rechtsgrundlage.

Wer berichtet?

Anteil der beobachteten Publisher je Gruppe, die im Zeitfenster berichtet haben – bezogen auf Medien, die in diesem Fenster überhaupt publiziert haben (Publikationsgelegenheit).

Anteil der beobachteten Publisher je Gruppe, die berichtet haben – 3 Tage: 2 von 37 beobachteten Publishern.Zeitfenster: 24.10.2026, 04:21 bis 27.10.2026, 03:21 (3 Tage nach der ersten Meldung). Berechnet 27.10.2026, 03:45.

Gruppen nach Einordnung der Quellen (Source Bias), von links nach rechts; „Nicht eingeordnet“ separat. Einordnungen können vorläufig sein (externe Referenzen, noch ohne Inhaltsanalyse) – Details auf den Medienseiten.

BetaMediengruppen teilweise vorläufig oder redaktionell eingeordnetErläuterungDie politische Einordnung der Medien ist in Arbeit: Ein Teil der Medien ist vorläufig anhand externer Referenzen oder redaktionell eingeordnet, noch ohne eigene Inhaltsanalyse. Die Gruppenzuordnung kann sich mit wachsender Datenbasis ändern. Details und Begründung je Medium auf den Medienseiten.

Coverage nach Gruppe im Zeitfenster 3 Tage
GruppeBerichtetMit PublikationsgelegenheitAnteilBeiträge
Links050 %0
Mitte-links060 %0
Mitte0150 %0
Mitte-rechts1714 %2
Rechts1425 %1
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Aussagen & Belege

Aussagen aus den Beiträgen, normalisiert und nach Belegstatus gruppiert. Zugeschriebene Aussagen sind nicht dasselbe wie beobachtete Fakten.

Unabhängig bestätigt (1)

  • Unabhängig bestätigtMindestens zwei voneinander unabhängige Quellen (keine Agenturkopien) berichten übereinstimmend.Beobachteter Fakt

    „Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, die höheren Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUSBILD
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
    Bezug:
    Anweisung des Bundesfinanzministeriums an den Zoll

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSLars Klingbeil forderte auf, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen als geschuldet. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c3 behauptet eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung ('Gesetz ignorieren'), während c5 lediglich eine Anweisung zur Nichtanwendung der höheren Steuersätze beschreibt.)
    Quellen ansehen (2)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.

Nur eine Quelle (3)

  • Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt

    „Die Bundesregierung versucht intern, den Gesetz-Fauxpas rückgängig zu machen.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Herkunft:
    Nachrichtenagentur
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Versuch der Bundesregierung, den Gesetz-Fauxpas rückgängig zu machen
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt

    „Das Bundesfinanzministerium verweigert seit Dienstagabend Auskünfte zu den rechtlichen Grundlagen der Aussetzung des Tabaksteuer-Gesetzes gegenüber BILD und anderen Medien.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Verweigerung von Auskünften durch das Bundesfinanzministerium
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt

    „Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Zoll angewiesen, das am Mittwoch in Kraft getretene Tabaksteuer-Gesetz nicht anzuwenden, obwohl es vom Bundestag und Bundesrat beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Anweisung von Finanzminister Klingbeil an den Zoll zur Aussetzung des Tabaksteuer-Gesetzes
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.

Nur zugeschrieben (7)

  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung

    „Lars Klingbeil forderte auf, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen als geschuldet.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
    Aussage stammt von:
    Wolfgang Kubicki
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Lars Klingbeil

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSDas Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, die höheren Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c3 behauptet eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung ('Gesetz ignorieren'), während c5 lediglich eine Anweisung zur Nichtanwendung der höheren Steuersätze beschreibt.)
    Quellen ansehen (1)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung

    „Wolfgang Kubicki erklärte, Lars Klingbeil fordere mit seiner Haltung die Aufforderung zur Steuerhinterziehung.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
    Aussage stammt von:
    Wolfgang Kubicki
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Lars Klingbeil
    Quellen ansehen (1)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung

    „Wolfgang Kubicki erklärte, die Anweisung des Bundesfinanzministeriums sei eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUSBILD
    Aussage stammt von:
    Wolfgang Kubicki
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
    Bezug:
    Anweisung des Bundesfinanzministeriums
    Quellen ansehen (2)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Bewertung

    „Wolfgang Kubicki bewertete den Vorgang als Ausweis mangelnder Leistungsfähigkeit der Koalition.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
    Aussage stammt von:
    Wolfgang Kubicki
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Vorgang um die Tabaksteuer
    Quellen ansehen (1)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung

    „Lars Klingbeil würde dazu auffordern, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern als geschuldet zu zahlen.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    BILD
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Lars Klingbeil
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung

    „Katharina Beck (Grüne) kündigte an, das Tabaksteuer-Chaos im Finanzausschuss des Bundestags besprechen zu wollen.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    Katharina Beck
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Besprechung des Tabaksteuer-Chaos im Finanzausschuss
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung

    „BILD-Juristen werfen dem Bundesfinanzministerium vor, dass es seit Tagen möglicherweise gegen geltendes Recht verstößt und die Auskunftspflicht gegenüber der Presse missachtet.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    BILD-Juristen
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Vorwurf des Rechtsbruchs und der Auskunftsverweigerung gegen das Bundesfinanzministerium
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.

Umstritten (1)

  • UmstrittenDie Quellen bewerten die Aussage unterschiedlich.Zugeschriebene Behauptung

    „Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUSBILD
    Aussage stammt von:
    Walther Michl
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
    Bezug:
    Vollzug des Tabaksteuergesetzes

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c1 behauptet eine gesetzliche Erlaubnis für die Anweisung, während c9 erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde (was die Anweisung ausschließen könnte).)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c1.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
    • BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    Quellen ansehen (2)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.

Widersprochen (8)

  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Walther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
    Aussage stammt von:
    Walther Michl
    Herkunft:
    Sekundärberichterstattung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Befugnis des Ministers

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass das Gesetz die Anweisung erlaube, während das BMF dies behauptet.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c2 widerspricht der in c8 behaupteten Auslegung des Gesetzgeberswillens.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c2.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    Quellen ansehen (1)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
    Aussage stammt von:
    Sprecher des Bundesfinanzministeriums
    Herkunft:
    Pressemitteilung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Anweisung an den Zoll

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c1 behauptet eine gesetzliche Erlaubnis für die Anweisung, während c9 erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde (was die Anweisung ausschließen könnte).)
    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass das Gesetz die Anweisung erlaube, während das BMF dies behauptet.)
    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c1.)
    • BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, während das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, dass das Gesetz die Anweisung erlaube.)
    Quellen ansehen (1)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
    Aussage stammt von:
    Sprecher des Bundesfinanzministeriums
    Herkunft:
    Pressemitteilung
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Geltung der neuen Steuersätze

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c2 widerspricht der in c8 behaupteten Auslegung des Gesetzgeberswillens.)
    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c2.)
    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
    • BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
    • NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    Quellen ansehen (1)
    • NIUSNIUS – Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    Walther Michl
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Gesetzliche Grundlage für die Anweisung des BMF

    Quellen widersprechen sich

    • BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, während das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
    • BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF, das sich auf das Tabaksteuergesetz beruft.)
    • BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
    • BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
    • BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass es eine gesetzliche Regelung für die Anweisung gebe, während das BMF dies behauptet.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, dass das Gesetz die Anweisung erlaube.)
    • BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF.)
    Quellen ansehen (2)
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Walther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    Walther Michl
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Geltung des neuen Tabaksteuergesetzes

    Quellen widersprechen sich

    • BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF behauptet, der Wille des Gesetzgebers sei ein späterer Geltungsbeginn.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Beobachteter Fakt

    „Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Herkunft:
    Nachrichtenagentur
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Fehlende gesetzliche Grundlage für die Anweisung des BMF

    Quellen widersprechen sich

    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
    • BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.)
    • BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage, es fehle eine gesetzliche Grundlage, widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
    • NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
    • BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass es eine gesetzliche Regelung für die Anweisung gebe, während das BMF dies behauptet.)
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    Sprecher des BMF
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Geltungsbeginn des neuen Tabaksteuergesetzes

    Quellen widersprechen sich

    • BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF behauptet, der Wille des Gesetzgebers sei ein späterer Geltungsbeginn.)
    • BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
    • BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
    • BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
  • WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung

    „Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.“

    Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
    Aussage stammt von:
    Sprecher des Bundesfinanzministeriums
    Herkunft:
    Direktes Zitat
    Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
    In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
    Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
    1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
    Bezug:
    Rechtsgrundlage für die Aussetzung des Tabaksteuer-Gesetzes

    Quellen widersprechen sich

    • BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF, das sich auf das Tabaksteuergesetz beruft.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
    • BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
    • BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF.)
    Quellen ansehen (1)
    • BILDBILD – Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert Antworten
    Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.

Primärquellen

Dokumente, auf die sich Beiträge stützen. Eine Primärquelle belegt, dass etwas veröffentlicht wurde – nicht, dass es zutrifft. Primärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.

In den analysierten Beiträgen wurden keine Primärquellen erkannt.

In unserem automatischen Suchlauf (offizielle Institutionen, Register siehe Methodik) wurde bislang keine Primärquelle gefunden. Das bedeutet nicht, dass es keine gibt.

Widersprüche / offene Punkte

22 Widersprüche zwischen Quellen Die Quellen widersprechen sich. Widersprüche bleiben sichtbar, auch wenn ein Faktenkern vorliegt.
  • Rechtsgrundlage für die Anweisung des Bundesfinanzministeriums: Das Bundesfinanzministerium begründet die Anweisung mit dem aktuell geltenden Tabaksteuergesetz. ⟷ Jura-Professor Walther Michl widersprach und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung erlaube, und das Gesetz müsse so vollzogen werden,…

    Widerspruch im Sachverhalt

  • Zeitpunkt des Inkrafttretens der höheren Tabaksteuersätze: Das Bundesfinanzministerium verweist auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. ⟷ Walther Michl erklärte, die neuen Steuersätze gelten bereits jetzt und das Gesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde.

    Widerspruch im Sachverhalt

  • NIUS

    Walther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen.

    NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl bestreitet, dass das Gesetz die Anweisung erlaube, während das BMF dies behauptet.

  • NIUS

    Walther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen.

    NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.

    Widerspruch im Sachverhalt · c2 widerspricht der in c8 behaupteten Auslegung des Gesetzgeberswillens.

  • NIUS

    Lars Klingbeil forderte auf, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen als geschuldet.

    NIUS

    Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, die höheren Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden.

    Widerspruch im Sachverhalt · c3 behauptet eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung ('Gesetz ignorieren'), während c5 lediglich eine Anweisung zur Nichtanwendung der höheren Steuersätze beschreibt.

  • NIUS

    Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.

    NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.

    Widerspruch im Sachverhalt · c1 behauptet eine gesetzliche Erlaubnis für die Anweisung, während c9 erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde (was die Anweisung ausschließen könnte).

  • NIUS

    Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.

    NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.

  • NIUS

    Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.

    BILD

    Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.

    Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.

  • NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.

    BILD

    Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.

    Widerspruch im Sachverhalt · Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Gesetz erlaube die Anweisung.

  • NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.

    BILD

    Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl widerspricht der Auffassung des BMF, während das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung.

  • NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.

    BILD

    Jura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen.

    Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.

  • NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.

    BILD

    Walther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.

  • NIUS

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.

    BILD

    Walther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten.

    Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.

  • BILD

    Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.

    BILD

    Ein Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.

  • BILD

    Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.

    BILD

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF, das sich auf das Tabaksteuergesetz beruft.

  • BILD

    Walther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt.

    BILD

    Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF behauptet, der Wille des Gesetzgebers sei ein späterer Geltungsbeginn.

  • BILD

    Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.

    BILD

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.

    Widerspruch im Sachverhalt · Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung.

  • BILD

    Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.

    BILD

    Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.

    Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.

  • BILD

    Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.

    BILD

    Ein Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz.

    Widerspruch im Sachverhalt · Die Aussage, es fehle eine gesetzliche Grundlage, widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung.

  • BILD

    Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.

    BILD

    Jura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen.

    Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.

  • BILD

    Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.

    BILD

    Walther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten.

    Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.

  • BILD

    Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.

    BILD

    Jura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen.

    Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.

Wie wird berichtet? (Frames)

Welche Aspekte die Quellen in den Vordergrund stellen (Frames). Ein Frame ist keine Wertung, sondern ein Blickwinkel.

  • Manipulation und Rechtsbruch1
  • Wirtschaftliche Folgen von Konflikten1
  • Verfassungsrecht und Rechtmäßigkeit1
Primärer Frame je Medium
MediumPrimärer FrameAnalysebasisKonfidenz
BILDRechtliche und politische KontroverseVolltextHohe Konfidenz
NIUSRechtmäßigkeit und GesetzesvollzugVolltextHohe Konfidenz

Quellen

3 Beiträge aus 2 unabhängigen Quellen. Agenturmeldungen und Syndikationen zählen einmal.

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