Bundesfinanzministerium weist Zoll zur Aussetzung höherer Tabaksteuersätze an
Was ist passiert?
Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, ein neues Tabaksteuergesetz mit höheren Steuersätzen vorerst nicht umzusetzen.
2 unabhängige Quellen
Wolfgang Kubicki (FDP) bezeichnete die Anweisung des Bundesfinanzministeriums als Anstiftung zur Steuerhinterziehung.
2 unabhängige Quellen
Kurzfassung: Diese Quellen berichten über eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums an den Zoll, höhere Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden, sowie über juristische und politische Kontroversen zur Rechtsgrundlage.
Wer berichtet?
Anteil der beobachteten Publisher je Gruppe, die im Zeitfenster berichtet haben – bezogen auf Medien, die in diesem Fenster überhaupt publiziert haben (Publikationsgelegenheit).
Gruppen nach Einordnung der Quellen (Source Bias), von links nach rechts; „Nicht eingeordnet“ separat. Einordnungen können vorläufig sein (externe Referenzen, noch ohne Inhaltsanalyse) – Details auf den Medienseiten.
BetaMediengruppen teilweise vorläufig oder redaktionell eingeordnetErläuterungDie politische Einordnung der Medien ist in Arbeit: Ein Teil der Medien ist vorläufig anhand externer Referenzen oder redaktionell eingeordnet, noch ohne eigene Inhaltsanalyse. Die Gruppenzuordnung kann sich mit wachsender Datenbasis ändern. Details und Begründung je Medium auf den Medienseiten.
| Gruppe | Berichtet | Mit Publikationsgelegenheit | Anteil | Beiträge |
|---|---|---|---|---|
| Links | 0 | 5 | 0 % | 0 |
| Mitte-links | 0 | 6 | 0 % | 0 |
| Mitte | 0 | 15 | 0 % | 0 |
| Mitte-rechts | 1 | 7 | 14 % | 2 |
| Rechts | 1 | 4 | 25 % | 1 |
Ohne gefundenen Beitrag (35)
Innerhalb der ersten 3 Tage wurde in unserem Monitoring kein Beitrag zu diesem Event gefunden.
- apollo-news · Rechts
- augsburger-allgemeine · Mitte
- berliner-zeitung · Mitte
- cicero · Mitte-rechts
- correctiv · Mitte-links
- deutschlandfunk · Mitte
- epoch-times-de · Mitte-rechts
- faz · Mitte-rechts
- focus · Mitte-rechts
- fr · Mitte-links
- freitag · Links
- handelsblatt · Mitte
- jacobin · Links
- jungefreiheit · Rechts
- jungewelt · Links
- merkur · Mitte
- n-tv · Mitte
- nd-aktuell · Links
- netzpolitik · Mitte-links
- nzz · Mitte-rechts
- politico-de · Mitte
- rnd · Mitte
- rp-online · Mitte
- spiegel · Mitte-links
- stern · Mitte
- sueddeutsche · Mitte-links
- t-online · Mitte
- table-media · Mitte
- tagesschau · Mitte
- tagesspiegel · Mitte
- taz · Links
- tichys-einblick · Rechts
- welt · Mitte-rechts
- zdfheute · Mitte
- zeit · Mitte-links
Aussagen & Belege
Aussagen aus den Beiträgen, normalisiert und nach Belegstatus gruppiert. Zugeschriebene Aussagen sind nicht dasselbe wie beobachtete Fakten.
Unabhängig bestätigt (1)
- Unabhängig bestätigtMindestens zwei voneinander unabhängige Quellen (keine Agenturkopien) berichten übereinstimmend.Beobachteter Fakt
„Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, die höheren Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
BILD
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Anweisung des Bundesfinanzministeriums an den Zoll
Quellen widersprechen sich
NIUSLars Klingbeil forderte auf, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen als geschuldet. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c3 behauptet eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung ('Gesetz ignorieren'), während c5 lediglich eine Anweisung zur Nichtanwendung der höheren Steuersätze beschreibt.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
Nur eine Quelle (3)
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Die Bundesregierung versucht intern, den Gesetz-Fauxpas rückgängig zu machen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Herkunft:
- Nachrichtenagentur
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Versuch der Bundesregierung, den Gesetz-Fauxpas rückgängig zu machen
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Das Bundesfinanzministerium verweigert seit Dienstagabend Auskünfte zu den rechtlichen Grundlagen der Aussetzung des Tabaksteuer-Gesetzes gegenüber BILD und anderen Medien.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Verweigerung von Auskünften durch das Bundesfinanzministerium
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat den Zoll angewiesen, das am Mittwoch in Kraft getretene Tabaksteuer-Gesetz nicht anzuwenden, obwohl es vom Bundestag und Bundesrat beschlossen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Anweisung von Finanzminister Klingbeil an den Zoll zur Aussetzung des Tabaksteuer-Gesetzes
Nur zugeschrieben (7)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Lars Klingbeil forderte auf, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen als geschuldet.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
- Aussage stammt von:
- Wolfgang Kubicki
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Lars Klingbeil
Quellen widersprechen sich
NIUSDas Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, die höheren Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c3 behauptet eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung ('Gesetz ignorieren'), während c5 lediglich eine Anweisung zur Nichtanwendung der höheren Steuersätze beschreibt.)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Wolfgang Kubicki erklärte, Lars Klingbeil fordere mit seiner Haltung die Aufforderung zur Steuerhinterziehung.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
- Aussage stammt von:
- Wolfgang Kubicki
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Lars Klingbeil
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Wolfgang Kubicki erklärte, die Anweisung des Bundesfinanzministeriums sei eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
BILD
- Aussage stammt von:
- Wolfgang Kubicki
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Anweisung des Bundesfinanzministeriums
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Bewertung
„Wolfgang Kubicki bewertete den Vorgang als Ausweis mangelnder Leistungsfähigkeit der Koalition.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
- Aussage stammt von:
- Wolfgang Kubicki
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Vorgang um die Tabaksteuer
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Lars Klingbeil würde dazu auffordern, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern als geschuldet zu zahlen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- BILD
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Lars Klingbeil
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Katharina Beck (Grüne) kündigte an, das Tabaksteuer-Chaos im Finanzausschuss des Bundestags besprechen zu wollen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- Katharina Beck
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Besprechung des Tabaksteuer-Chaos im Finanzausschuss
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„BILD-Juristen werfen dem Bundesfinanzministerium vor, dass es seit Tagen möglicherweise gegen geltendes Recht verstößt und die Auskunftspflicht gegenüber der Presse missachtet.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- BILD-Juristen
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Vorwurf des Rechtsbruchs und der Auskunftsverweigerung gegen das Bundesfinanzministerium
Umstritten (1)
- UmstrittenDie Quellen bewerten die Aussage unterschiedlich.Zugeschriebene Behauptung
„Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
BILD
- Aussage stammt von:
- Walther Michl
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Vollzug des Tabaksteuergesetzes
Quellen widersprechen sich
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c1 behauptet eine gesetzliche Erlaubnis für die Anweisung, während c9 erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde (was die Anweisung ausschließen könnte).)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c1.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
Widersprochen (8)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Walther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
- Aussage stammt von:
- Walther Michl
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Befugnis des Ministers
Quellen widersprechen sich
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass das Gesetz die Anweisung erlaube, während das BMF dies behauptet.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c2 widerspricht der in c8 behaupteten Auslegung des Gesetzgeberswillens.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c2.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
- Aussage stammt von:
- Sprecher des Bundesfinanzministeriums
- Herkunft:
- Pressemitteilung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Anweisung an den Zoll
Quellen widersprechen sich
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c1 behauptet eine gesetzliche Erlaubnis für die Anweisung, während c9 erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde (was die Anweisung ausschließen könnte).)
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass das Gesetz die Anweisung erlaube, während das BMF dies behauptet.)
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c1.)
BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, während das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, dass das Gesetz die Anweisung erlaube.)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.NIUS
- Aussage stammt von:
- Sprecher des Bundesfinanzministeriums
- Herkunft:
- Pressemitteilung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Geltung der neuen Steuersätze
Quellen widersprechen sich
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c2 widerspricht der in c8 behaupteten Auslegung des Gesetzgeberswillens.)
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Siehe Begründung zu c2.)
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
NIUSWalther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- Walther Michl
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Gesetzliche Grundlage für die Anweisung des BMF
Quellen widersprechen sich
BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, während das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF, das sich auf das Tabaksteuergesetz beruft.)
BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass es eine gesetzliche Regelung für die Anweisung gebe, während das BMF dies behauptet.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF, dass das Gesetz die Anweisung erlaube.)
BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Walther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- Walther Michl
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Geltung des neuen Tabaksteuergesetzes
Quellen widersprechen sich
BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF behauptet, der Wille des Gesetzgebers sei ein späterer Geltungsbeginn.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
BILDDer „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Beobachteter Fakt
„Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Herkunft:
- Nachrichtenagentur
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Fehlende gesetzliche Grundlage für die Anweisung des BMF
Quellen widersprechen sich
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Gesetz erlaube die Anweisung.)
BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung.)
BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.)
BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage, es fehle eine gesetzliche Grundlage, widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung.)
BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
BILDEin Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
NIUSEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
BILDEin Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl bestreitet, dass es eine gesetzliche Regelung für die Anweisung gebe, während das BMF dies behauptet.)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- Sprecher des BMF
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Geltungsbeginn des neuen Tabaksteuergesetzes
Quellen widersprechen sich
BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF behauptet, der Wille des Gesetzgebers sei ein späterer Geltungsbeginn.)
BILDWalther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet einen späteren Geltungsbeginn, während Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt.)
BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.)
BILDWalther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Zugeschriebene Behauptung
„Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Aussage stammt von:
- Sprecher des Bundesfinanzministeriums
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Rechtsgrundlage für die Aussetzung des Tabaksteuer-Gesetzes
Quellen widersprechen sich
BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung.)
BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF, das sich auf das Tabaksteuergesetz beruft.)
BILDJura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung, während Michl dies bestreitet.)
BILDFür die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während die Berichterstattung in Q1 diese infrage stellt.)
BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.)
BILDJura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF.)
Primärquellen
Dokumente, auf die sich Beiträge stützen. Eine Primärquelle belegt, dass etwas veröffentlicht wurde – nicht, dass es zutrifft. Primärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
In den analysierten Beiträgen wurden keine Primärquellen erkannt.
In unserem automatischen Suchlauf (offizielle Institutionen, Register siehe Methodik) wurde bislang keine Primärquelle gefunden. Das bedeutet nicht, dass es keine gibt.
Widersprüche / offene Punkte
Rechtsgrundlage für die Anweisung des Bundesfinanzministeriums: Das Bundesfinanzministerium begründet die Anweisung mit dem aktuell geltenden Tabaksteuergesetz. ⟷ Jura-Professor Walther Michl widersprach und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung erlaube, und das Gesetz müsse so vollzogen werden,…
Widerspruch im Sachverhalt
Zeitpunkt des Inkrafttretens der höheren Tabaksteuersätze: Das Bundesfinanzministerium verweist auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten. ⟷ Walther Michl erklärte, die neuen Steuersätze gelten bereits jetzt und das Gesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde.
Widerspruch im Sachverhalt
NIUS
Walther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl bestreitet, dass das Gesetz die Anweisung erlaube, während das BMF dies behauptet.
NIUS
Walther Michl erklärte, das Gesetz erlaube dem Minister nicht, die höheren Steuersätze auszusetzen.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.
Widerspruch im Sachverhalt · c2 widerspricht der in c8 behaupteten Auslegung des Gesetzgeberswillens.
NIUS
Lars Klingbeil forderte auf, das neue Tabaksteuergesetz zu ignorieren und weniger Steuern zu zahlen als geschuldet.
NIUS
Das Bundesfinanzministerium hat den Zoll angewiesen, die höheren Tabaksteuersätze vorerst nicht anzuwenden.
Widerspruch im Sachverhalt · c3 behauptet eine direkte Aufforderung zur Steuerhinterziehung ('Gesetz ignorieren'), während c5 lediglich eine Anweisung zur Nichtanwendung der höheren Steuersätze beschreibt.
NIUS
Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.
Widerspruch im Sachverhalt · c1 behauptet eine gesetzliche Erlaubnis für die Anweisung, während c9 erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde (was die Anweisung ausschließen könnte).
NIUS
Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde, während das BMF einen späteren Geltungsbeginn behauptet.
NIUS
Walther Michl erklärte, das Gesetz sei so zu vollziehen, wie es verkündet wurde.
BILD
Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.
Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.
BILD
Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.
Widerspruch im Sachverhalt · Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Gesetz erlaube die Anweisung.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.
BILD
Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl widerspricht der Auffassung des BMF, während das BMF behauptet, das Gesetz erlaube die Anweisung.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung an den Zoll.
BILD
Jura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen.
Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.
BILD
Walther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl widerspricht der Auffassung des BMF zum Geltungsbeginn des Gesetzes.
NIUS
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums verwies auf den erkennbaren Willen des Gesetzgebers, dass die neuen Steuersätze erst ab 1. Januar 2027 gelten sollten.
BILD
Walther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten.
Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.
BILD
Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.
BILD
Ein Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.
BILD
Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.
BILD
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl widerspricht der Rechtsauffassung des BMF, das sich auf das Tabaksteuergesetz beruft.
BILD
Walther Michl erklärte, das neue Tabaksteuergesetz müsse so vollzogen werden, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze gälten bereits jetzt.
BILD
Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, das Gesetz gelte bereits jetzt, während das BMF behauptet, der Wille des Gesetzgebers sei ein späterer Geltungsbeginn.
BILD
Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.
BILD
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.
Widerspruch im Sachverhalt · Die Aussage widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz sei die Grundlage für die Anweisung.
BILD
Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.
BILD
Jura-Professor Walther Michl widersprach der Auffassung des BMF und erklärte, es gebe keine gesetzliche Regelung, die die Anweisung des Ministers erlaube.
Widerspruch im Sachverhalt · Michl erklärt, es gebe keine gesetzliche Regelung für die Anweisung, während das BMF behauptet, das Tabaksteuergesetz erlaube diese.
BILD
Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.
BILD
Ein Sprecher des BMF erklärte, die gesetzliche Grundlage für die Anweisung sei das aktuell geltende Tabaksteuergesetz.
Widerspruch im Sachverhalt · Die Aussage, es fehle eine gesetzliche Grundlage, widerspricht der Behauptung des BMF, das Tabaksteuergesetz erlaube die Anweisung.
BILD
Für die Anweisung des BMF an den Zoll fehlt eine gesetzliche Grundlage.
BILD
Jura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen.
Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.
BILD
Der „erkennbare Wille des Gesetzgebers“ sei, dass das neue Tabaksteuergesetz erst ab dem 1. Januar 2027 gelten solle.
BILD
Walther Michl erklärte, dass das Tabaksteuer-Gesetz so zu vollziehen sei, wie es verkündet wurde, und die neuen Steuersätze bereits jetzt gelten.
Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF widerspricht der Auffassung von Michl zum Geltungsbeginn des Gesetzes.
BILD
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte auf Nachfrage von BILD, dass das Tabaksteuer-Gesetz in seiner aktuellen Form die Grundlage für die Aussetzung sei.
BILD
Jura-Professor Walther Michl (Bundeswehr-Uni) widersprach der Rechtsauffassung des Finanzministeriums und erklärte, dass es keine klare Regelung gebe, die dem Minister erlaube, das Gesetz auszusetzen.
Widerspruch im Sachverhalt · Das BMF behauptet eine gesetzliche Grundlage, während Michl diese bestreitet.
Wie wird berichtet? (Frames)
Welche Aspekte die Quellen in den Vordergrund stellen (Frames). Ein Frame ist keine Wertung, sondern ein Blickwinkel.
Quellen
3 Beiträge aus 2 unabhängigen Quellen. Agenturmeldungen und Syndikationen zählen einmal.
- Kubicki zu Tabaksteuer - Klingbeil stiftet zum Steuerhinterziehen an!Öffnet die Originalquelle in neuem Fenster
BILD· Mitte-rechts
· Frame: Rechtliche und politische Kontroverse - Kubicki attackiert Klingbeil: „Das ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung“Öffnet die Originalquelle in neuem Fenster
NIUS· Rechts
· Frame: Rechtmäßigkeit und Gesetzesvollzug - Klingbeils Tabaksteuer-Chaos - Post vom BILD-Anwalt! Minister verweigert AntwortenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
BILD· Mitte-rechts
· Frame: Rechtsbruch und Demokratieverstoß
Teil der Storyline
Politische Reaktion · 50 Events
Steuerpolitik: Konflikt um geplante Tabaksteuererhöhung ab 2027Wie entwickelt sich der Konflikt um die geplante Erhöhung der Tabaksteuer ab 2027 zwischen Bund, Ländern und Wirtschaftsverbänden, und welche politischen Konsequenzen hat dies?
Methodik & Konfidenz
- Konfidenz des Faktenkerns
- Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.
- Methodik-Version
- 0.5.0
- Zuletzt analysiert
- Erfassung
- automatische Analyse
- Analysestatus
- abgeschlossen
Gruppenbezeichnungen: Links, Mitte-links, Mitte, Mitte-rechts, Rechts, Nicht eingeordnet.
