Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn ab Oktober 2023
Was ist passiert?
Ab dem 15. Oktober 2023 gilt ein Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn.
5 unabhängige Quellen
Das Alkoholverbot betrifft den Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich, einschließlich der Bahnsteige.
2 unabhängige Quellen
An etwa 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt das Alkoholverbot.
2 unabhängige Quellen
Die Deutsche Bahn begründet das Alkoholverbot mit dem Ziel, Sauberkeit und Sicherheit an Bahnhöfen zu erhöhen.
3 unabhängige Quellen
Kurzfassung: Diese Quellen berichten über die Einführung eines Alkoholverbots an Bahnhöfen der Deutschen Bahn ab Oktober 2023 sowie dessen Ziele und Umfang.
Wer berichtet?
Anteil der beobachteten Publisher je Gruppe, die im Zeitfenster berichtet haben – bezogen auf Medien, die in diesem Fenster überhaupt publiziert haben (Publikationsgelegenheit).
Gruppen nach Einordnung der Quellen (Source Bias), von links nach rechts; „Nicht eingeordnet“ separat. Einordnungen können vorläufig sein (externe Referenzen, noch ohne Inhaltsanalyse) – Details auf den Medienseiten.
BetaMediengruppen teilweise vorläufig oder redaktionell eingeordnetErläuterungDie politische Einordnung der Medien ist in Arbeit: Ein Teil der Medien ist vorläufig anhand externer Referenzen oder redaktionell eingeordnet, noch ohne eigene Inhaltsanalyse. Die Gruppenzuordnung kann sich mit wachsender Datenbasis ändern. Details und Begründung je Medium auf den Medienseiten.
| Gruppe | Berichtet | Mit Publikationsgelegenheit | Anteil | Beiträge |
|---|---|---|---|---|
| Links | 1 | 5 | 20 % | 1 |
| Mitte-links | 2 | 6 | 33 % | 3 |
| Mitte | 6 | 15 | 40 % | 10 |
| Mitte-rechts | 1 | 7 | 14 % | 1 |
| Rechts | 0 | 4 | 0 % | 0 |
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Aussagen & Belege
Aussagen aus den Beiträgen, normalisiert und nach Belegstatus gruppiert. Zugeschriebene Aussagen sind nicht dasselbe wie beobachtete Fakten.
Nur eine Quelle (4)
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„In fast 40 Bahnhöfen wurde das Alkoholverbot bereits getestet.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.tagesschau
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Test des Alkoholverbots in 40 Bahnhöfen
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (1)
tagesschautagesschau – Alkoholverbot an Bahnhöfen: Mehr Sicherheit, weniger Konflikte?
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Die Bundespolizei unterstützt den Sicherheitsdienst der Bahn bei der Durchsetzung des Alkoholverbots, wenn die Situation eskaliert.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.ZDF heute
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Unterstützung der Bundespolizei bei der Durchsetzung des Verbots
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Im Juli endete eine Fahrkartenkontrolle bei einem betrunkenen Fahrgast in einer brutalen Schlägerei, bei der ein Sicherheitsmitarbeiter der Bahn aus dem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.ZDF heute
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Vorfall mit betrunkenem Fahrgast und Verletzung eines Sicherheitsmitarbeiters
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„In Zügen bleibt Alkoholkonsum weiterhin erlaubt.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Herkunft:
- Unbekannt
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Alkoholkonsum in Zügen
Nur zugeschrieben (9)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Das Ziel des Alkoholverbots ist, den Aufenthalt in den Bahnhöfen angenehmer zu gestalten.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Handelsblatt
- Aussage stammt von:
- Anja Bröker
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Zweck des Alkoholverbots
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (1)
HandelsblattHandelsblatt – Bahnhöfe: Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen startet
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Anja Bröker erklärte, Bahnhöfe seien eine Art Visitenkarte für den öffentlichen Verkehr und das Alkoholverbot solle die Bahnhöfe sicherer und sauberer machen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Handelsblatt
Tagesspiegel
- Aussage stammt von:
- Anja Bröker
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Zweck des Alkoholverbots
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
HandelsblattHandelsblatt – Bahnhöfe: Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen startet
TagesspiegelTagesspiegel – Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Die Deutsche Bahn verspricht sich von dem Alkoholverbot mehr Sauberkeit und Sicherheit.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Tagesspiegel
tagesschau
- Aussage stammt von:
- Deutsche Bahn
- Herkunft:
- Pressemitteilung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- mehr Sauberkeit und Sicherheit
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (2)
TagesspiegelTagesspiegel – 5700 Bahnhöfe betroffen: Bundesweites Alkoholverbot der Deutschen Bahn startet
tagesschautagesschau – Deutschlandweit: Alkoholverbot an Bahnhöfen in Kraft
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Das Alkoholverbot soll Konflikte reduzieren und die Aufenthaltsqualität verbessern.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.tagesschau
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Konflikte und Aufenthaltsqualität an Bahnhöfen
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (1)
tagesschautagesschau – Alkoholverbot an Bahnhöfen: Mehr Sicherheit, weniger Konflikte?
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Hendrik Streeck begrüßt das bundesweite Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Tagesspiegel
- Aussage stammt von:
- Hendrik Streeck
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen der Deutschen Bahn
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (1)
TagesspiegelTagesspiegel – Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Das Alkoholverbot soll die Sicherheit für Reisende und Personal erhöhen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Münchner MerkurFrankfurter Rundschau- Aussage stammt von:
- Die Bahn
- Herkunft:
- Pressemitteilung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Sicherheit für Reisende und Personal
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (2)
- Münchner MerkurMünchner Merkur – Wegen Gewalt am Bahnhof: Die Bahn verbannt Alkohol aus 5700 Stationen
- Frankfurter RundschauFrankfurter Rundschau – Wegen Gewalt am Bahnhof: Die Bahn verbannt Alkohol aus 5700 Stationen
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Die Bahn-Sprecherin Anja Bröker erklärt, dass das Alkoholverbot dazu führen soll, dass Bahnhöfe sauberer und sicherer werden und sich Reisende sowie Mitarbeiter wohlfühlen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.ZDF heute
- Aussage stammt von:
- Anja Bröker
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Ziele des Alkoholverbots
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Die Bahn-Chefin Evelyn Palla begründet das Alkoholverbot damit, dass an Bahnhöfen mit hohem Alkoholkonsum auch die Gewalt zunimmt.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.ZDF heute
- Aussage stammt von:
- Evelyn Palla
- Herkunft:
- Direktes Zitat
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum und Gewalt an Bahnhöfen
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Meinung
„Die Umsetzung des Alkoholverbots an Bahnhöfen wird als „Milchmädchenrechnung!“ bezeichnet und für nicht möglich gehalten.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.BILD
- Herkunft:
- Unbekannt
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Umsetzung des Alkoholverbots
Umstritten (2)
- UmstrittenDie Quellen bewerten die Aussage unterschiedlich.Beobachteter Fakt
„An allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.HandelsblattMünchner MerkurFrankfurter Rundschau
- Herkunft:
- Nachrichtenagentur
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen
Quellen widersprechen sich
TagesspiegelDie Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c1 spricht von 5700 Bahnhöfen, c5 von rund 5.700 Bahnhöfen. Die genaue Zahl ist nicht durch eine Primärquelle belegt.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 nennt ein regionales Verbot, c4 ein bundesweites Verbot.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c7 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c7 nennt 5700 Bahnhöfe.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (3)
HandelsblattHandelsblatt – Bahnhöfe: Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen startet
- Münchner MerkurMünchner Merkur – Kein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen gelten
- Frankfurter RundschauFrankfurter Rundschau – Kein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen gelten
- UmstrittenDie Quellen bewerten die Aussage unterschiedlich.Beobachteter Fakt
„Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Tagesspiegel
Deutschlandfunk
DIE ZEIT+5 weitere
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 7 unabhängige Quellen insgesamt (6 weitere Bestätigungen)
- Bezug:
- Alkoholverbot an Bahnhöfen
Quellen widersprechen sich
HandelsblattAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c1 spricht von 5700 Bahnhöfen, c5 von rund 5.700 Bahnhöfen. Die genaue Zahl ist nicht durch eine Primärquelle belegt.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c3 behauptet ein bundesweites Alkoholverbot, c9 nur für Rheinland-Pfalz.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 nennt ein Alkoholverbot nur in Rheinland-Pfalz, c2 ein bundesweites Verbot an 5700 Bahnhöfen.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 nennt ein Alkoholverbot nur in Rheinland-Pfalz, c1 ein bundesweites Verbot.)
DeutschlandfunkAn allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt ab Donnerstag ein Alkoholverbot. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 nennt ein Alkoholverbot nur in Rheinland-Pfalz, c1 ein bundesweites Verbot.)
HandelsblattAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 nennt ein regionales Verbot, c4 ein bundesweites Verbot.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 behauptet ein regionales Verbot, c8 ein bundesweites.)
DeutschlandfunkAn allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt ab Donnerstag ein Alkoholverbot. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 behauptet ein regionales Verbot, c8 ein bundesweites.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 behauptet ein regionales Verbot, c11 ein bundesweites.)
tagesschauAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige gilt ein Alkoholverbot. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 behauptet ein regionales Verbot, c11 ein bundesweites.)
tagesschauAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige gilt ein Alkoholverbot. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c11 behauptet ein bundesweites Verbot, c9 nur für Rheinland-Pfalz.)
DIE ZEITDie Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c11 behauptet ein bundesweites Verbot, c9 nur für Rheinland-Pfalz.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c18 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c2 nennt 5700 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c18 nennt 5700 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c2 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c11 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c20 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c11 nennt 5700 Bahnhöfe.)
ZDF heuteAn 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c20 nennt 5700 Bahnhöfe.)
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (13)
TagesspiegelTagesspiegel – 5700 Bahnhöfe betroffen: Bundesweites Alkoholverbot der Deutschen Bahn startet
DeutschlandfunkDeutschlandfunk – Ab Donnerstag - Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen
DeutschlandfunkDeutschlandfunk – Ab Donnerstag - Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen
DIE ZEITDIE ZEIT – Deutsche Bahn: Ab heute: Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz
tagesschautagesschau – Deutschlandweit: Alkoholverbot an Bahnhöfen in Kraft
tagesschautagesschau – Alkoholverbot an Bahnhöfen: Mehr Sicherheit, weniger Konflikte?
TagesspiegelTagesspiegel – Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue Regelung
- Münchner MerkurMünchner Merkur – Wegen Gewalt am Bahnhof: Die Bahn verbannt Alkohol aus 5700 Stationen
- Frankfurter RundschauFrankfurter Rundschau – Wegen Gewalt am Bahnhof: Die Bahn verbannt Alkohol aus 5700 Stationen
- Münchner MerkurMünchner Merkur – Kein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen gelten
taztaz – Alkoholverbot in Bahnhöfen: Aus der Bahn genommen
- Frankfurter RundschauFrankfurter Rundschau – Kein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen gelten
BILDBILD – Alkoholverbot an Bahnhöfen in Kraft - „Milchmädchenrechnung! Umsetzung nicht möglich!“
Widersprochen (1)
- WidersprochenMindestens eine Quelle widerspricht dieser Aussage.Beobachteter Fakt
„An 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.ZDF heute
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Alkoholkonsumverbot an Bahnhöfen
Quellen widersprechen sich
- Münchner MerkurDie Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c18 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
TagesspiegelDie Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c2 nennt 5700 Bahnhöfe.)
- Münchner MerkurDie Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c18 nennt 5700 Bahnhöfe.)
TagesspiegelDie Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c2 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
HandelsblattAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c7 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
tagesschauAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige gilt ein Alkoholverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c11 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
- Frankfurter RundschauDie Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c20 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.)
HandelsblattAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c7 nennt 5700 Bahnhöfe.)
tagesschauAn allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige gilt ein Alkoholverbot. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c11 nennt 5700 Bahnhöfe.)
- Frankfurter RundschauDie Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen ein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c24 nennt 5400 Bahnhöfe, c20 nennt 5700 Bahnhöfe.)
Primärquellen
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Widersprüche / offene Punkte
Anzahl der betroffenen Bahnhöfe: Das Alkoholverbot gilt an 5.700 Bahnhöfen. ⟷ Das Alkoholverbot gilt an 5.400 Bahnhöfen.
Widersprüchliche Zahlen
Regionaler Geltungsbereich des Alkoholverbots: Das Alkoholverbot gilt bundesweit an allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn. ⟷ Das Alkoholverbot gilt nur in Rheinland-Pfalz.
Widerspruch im Sachverhalt
Handelsblatt
An allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige.
Tagesspiegel
Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.
Widersprüchliche Zahlen · c1 spricht von 5700 Bahnhöfen, c5 von rund 5.700 Bahnhöfen. Die genaue Zahl ist nicht durch eine Primärquelle belegt.
Handelsblatt
An allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige.
DIE ZEIT
Die Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein.
Widerspruch im Sachverhalt · c9 nennt ein regionales Verbot, c4 ein bundesweites Verbot.
Handelsblatt
An allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn ist der Konsum von Alkohol im gesamten Bahnhofsbereich verboten, inklusive der Bahnsteige.
ZDF heute
An 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.
Widersprüchliche Zahlen · c7 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.
Tagesspiegel
Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.
DIE ZEIT
Die Deutsche Bahn führt ab dem heutigen Tag ein Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-Pfalz ein.
Widerspruch im Sachverhalt · c3 behauptet ein bundesweites Alkoholverbot, c9 nur für Rheinland-Pfalz.
Tagesspiegel
Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.
Deutschlandfunk
An allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt ab Donnerstag ein Alkoholverbot.
Widerspruch im Sachverhalt · c9 nennt ein Alkoholverbot nur in Rheinland-Pfalz, c1 ein bundesweites Verbot.
Tagesspiegel
Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.
Deutschlandfunk
An allen Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt ab Donnerstag ein Alkoholverbot.
Widerspruch im Sachverhalt · c9 behauptet ein regionales Verbot, c8 ein bundesweites.
Tagesspiegel
Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.
tagesschau
An allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige gilt ein Alkoholverbot.
Widerspruch im Sachverhalt · c9 behauptet ein regionales Verbot, c11 ein bundesweites.
Tagesspiegel
Die Deutsche Bahn führt ab Donnerstag ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen in Deutschland ein.
ZDF heute
An 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.
Widersprüchliche Zahlen · c18 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.
ZDF heute
An 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.
Münchner MerkurDie Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen ein.
Widersprüchliche Zahlen · c18 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.
ZDF heute
An 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.
tagesschau
An allen rund 5.700 Bahnhöfen der Deutschen Bahn inklusive der Bahnsteige gilt ein Alkoholverbot.
Widersprüchliche Zahlen · c11 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.
ZDF heute
An 5.400 Bahnhöfen in Deutschland gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.
Frankfurter RundschauDie Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an 5700 Bahnhöfen ein.
Widersprüchliche Zahlen · c20 nennt 5700 Bahnhöfe, c24 nennt 5400 Bahnhöfe.
Wie wird berichtet? (Frames)
Welche Aspekte die Quellen in den Vordergrund stellen (Frames). Ein Frame ist keine Wertung, sondern ein Blickwinkel.
- Sicherheit5
- Regulierung und Schutz5
- Ordnung und Störung1
- Bildungspolitik1
| Medium | Primärer Frame | Analysebasis | Konfidenz |
|---|---|---|---|
| Regulierung | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Regulierung | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Regulierung | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Regulierung | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Frankfurter Rundschau | Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz |
| Münchner Merkur | Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz |
| Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Sicherheit und Ordnung | Volltext | Hohe Konfidenz | |
| Sicherheit und Sauberkeit | Volltext | Hohe Konfidenz |
Analyse von Überschrift und Teaser
Quellen
15 Beiträge aus 9 unabhängigen Quellen. Agenturmeldungen und Syndikationen zählen einmal.
- Ab Donnerstag - Bundesweites Alkoholverbot an BahnhöfenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
Deutschlandfunk· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung - 5700 Bahnhöfe betroffen: Bundesweites Alkoholverbot der Deutschen Bahn startetÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
Tagesspiegel· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit - Bahnhöfe: Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen startetÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Frame: Sicherheit und Sauberkeit
- Ab Donnerstag - Bundesweites Alkoholverbot an BahnhöfenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
Deutschlandfunk· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung - Deutsche Bahn: Ab heute: Alkoholverbot an Bahnhöfen in Rheinland-PfalzÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
DIE ZEIT· Mitte-links
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung - Deutschlandweit: Alkoholverbot an Bahnhöfen in KraftÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
tagesschau· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit - Bundesweites Alkoholverbot an Bahnhöfen: Drogenbeauftragter Streeck begrüßt neue RegelungÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
Tagesspiegel· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit - Alkoholverbot an Bahnhöfen: Mehr Sicherheit, weniger Konflikte?Öffnet die Originalquelle in neuem Fenster
tagesschau· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit - Frankfurter Rundschau· Mitte-linksWegen Gewalt am Bahnhof: Die Bahn verbannt Alkohol aus 5700 StationenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit
1 weitere, nahezu identische Fassung (Agentur/Syndikation) – zählt als eine unabhängige Quelle
Münchner Merkur· MitteWegen Gewalt am Bahnhof: Die Bahn verbannt Alkohol aus 5700 StationenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit - Was das Alkoholverbot an Bahnhöfen bedeutetÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
ZDF heute· Mitte
· Frame: Sicherheit und Ordnung - Frankfurter Rundschau· Mitte-linksKein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen geltenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung
1 weitere, nahezu identische Fassung (Agentur/Syndikation) – zählt als eine unabhängige Quelle
Münchner Merkur· MitteKein Alkohol mehr am Bahnhof? Was das neue Verbot bedeutet und welche Ausnahmen geltenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung - Alkoholverbot an Bahnhöfen in Kraft - „Milchmädchenrechnung! Umsetzung nicht möglich!“Öffnet die Originalquelle in neuem Fenster
BILD· Mitte-rechts
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung - Alkoholverbot in Bahnhöfen: Aus der Bahn genommenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
taz· Links
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Regulierung
Methodik & Konfidenz
- Konfidenz des Faktenkerns
- Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.
- Methodik-Version
- 0.5.0
- Zuletzt analysiert
- Erfassung
- automatische Analyse
- Analysestatus
- abgeschlossen
Gruppenbezeichnungen: Links, Mitte-links, Mitte, Mitte-rechts, Rechts, Nicht eingeordnet.
