BGH lehnt Markenschutz für Obi-Logofarbe Orange ab
Was ist passiert?
Obi hat Orange in seinem Logo.
2 unabhängige Quellen
Obi ist mit dem Wunsch gescheitert, den Farbton Orange schützen zu lassen.
2 unabhängige Quellen
Kurzfassung: Diese Quellen berichten, dass der Bundesgerichtshof Obis Antrag auf Markenschutz für den Farbton Orange in seinem Logo abgelehnt hat.
Wer berichtet?
Anteil der beobachteten Publisher je Gruppe, die im Zeitfenster berichtet haben – bezogen auf Medien, die in diesem Fenster überhaupt publiziert haben (Publikationsgelegenheit).
Gruppen nach Einordnung der Quellen (Source Bias), von links nach rechts; „Nicht eingeordnet“ separat. Einordnungen können vorläufig sein (externe Referenzen, noch ohne Inhaltsanalyse) – Details auf den Medienseiten.
BetaMediengruppen teilweise vorläufig oder redaktionell eingeordnetErläuterungDie politische Einordnung der Medien ist in Arbeit: Ein Teil der Medien ist vorläufig anhand externer Referenzen oder redaktionell eingeordnet, noch ohne eigene Inhaltsanalyse. Die Gruppenzuordnung kann sich mit wachsender Datenbasis ändern. Details und Begründung je Medium auf den Medienseiten.
| Gruppe | Berichtet | Mit Publikationsgelegenheit | Anteil | Beiträge |
|---|---|---|---|---|
| Links | 0 | 2 | 0 % | 0 |
| Mitte-links | 1 | 4 | 25 % | 1 |
| Mitte | 0 | 1 | 0 % | 0 |
| Mitte-rechts | 1 | 9 | 11 % | 1 |
| Rechts | 0 | 3 | 0 % | 0 |
| Nicht eingeordnet | 1 | 12 | 8 % | 1 |
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Aussagen & Belege
Aussagen aus den Beiträgen, normalisiert und nach Belegstatus gruppiert. Zugeschriebene Aussagen sind nicht dasselbe wie beobachtete Fakten.
Unabhängig bestätigt (2)
- Unabhängig bestätigtMindestens zwei voneinander unabhängige Quellen (keine Agenturkopien) berichten übereinstimmend.Beobachteter Fakt
„Obi hat Orange im Logo.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.RedaktionsNetzwerk Deutschland
Handelsblatt
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Obi
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (2)
RedaktionsNetzwerk DeutschlandRedaktionsNetzwerk Deutschland – Obi verliert Farbstreit: „Obi-Orange" für nicht schützenswert
HandelsblattHandelsblatt – Rechtsstreit um Farbe: Obi verliert Farbstreit - Orange ist Baumarkt-Allgemeingut
- Unabhängig bestätigtMindestens zwei voneinander unabhängige Quellen (keine Agenturkopien) berichten übereinstimmend.Beobachteter Fakt
„Obi ist mit dem Wunsch gescheitert, den Farbton schützen zu lassen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.RedaktionsNetzwerk Deutschland
Handelsblatt
- Herkunft:
- Gerichtsdokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Obi
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (2)
RedaktionsNetzwerk DeutschlandRedaktionsNetzwerk Deutschland – Obi verliert Farbstreit: „Obi-Orange" für nicht schützenswert
HandelsblattHandelsblatt – Rechtsstreit um Farbe: Obi verliert Farbstreit - Orange ist Baumarkt-Allgemeingut
Nur eine Quelle (2)
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Die Obi-Baumarktkette ließ ihren Farbton vor Jahren schützen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.DIE ZEIT
- Herkunft:
- Sekundärberichterstattung
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Obi-Farbton
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Die Konkurrenz zog wegen des Markenschutzes vor Gericht.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.DIE ZEIT
- Herkunft:
- Gerichtsdokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Markenschutz für Obi-Farbton
Nur zugeschrieben (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Dem Obi-Orange fehlt es an Unterscheidungskraft.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.DIE ZEIT
- Aussage stammt von:
- BGH
- Herkunft:
- Gerichtsdokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Obi-Orange
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.Zugeschriebene Behauptung
„Orange ist im Baumarkt-Kontext Allgemeingut und kann daher nicht als Marke geschützt werden.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Handelsblatt
- Aussage stammt von:
- BGH
- Herkunft:
- Gerichtsdokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Farbschutz Orange
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (1)
HandelsblattHandelsblatt – Rechtsstreit um Farbe: Obi verliert Farbstreit - Orange ist Baumarkt-Allgemeingut
Primärquellen
Dokumente, auf die sich Beiträge stützen. Eine Primärquelle belegt, dass etwas veröffentlicht wurde – nicht, dass es zutrifft. Primärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
In den analysierten Beiträgen wurden keine Primärquellen erkannt.
In unserem automatischen Suchlauf (offizielle Institutionen, Register siehe Methodik) wurde bislang keine Primärquelle gefunden. Das bedeutet nicht, dass es keine gibt.
Widersprüche / offene Punkte
In unserem Monitoring wurden keine Widersprüche zwischen den Quellen festgestellt.
Wie wird berichtet? (Frames)
Welche Aspekte die Quellen in den Vordergrund stellen (Frames). Ein Frame ist keine Wertung, sondern ein Blickwinkel.
- Rechtliche Entscheidung / Markenrecht2
- Rechtliche Entscheidung / Gerichtsurteil1
| Medium | Primärer Frame | Analysebasis | Konfidenz |
|---|---|---|---|
| Rechtliche Entscheidung / Gerichtsurteil | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Rechtliche Entscheidung / Markenrecht | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Rechtliche Entscheidung / Markenrecht | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz |
Analyse von Überschrift und Teaser
Quellen
3 Beiträge aus 3 unabhängigen Quellen. Agenturmeldungen und Syndikationen zählen einmal.
- Rechtsstreit um Farbe: Obi verliert Farbstreit - Orange ist Baumarkt-AllgemeingutÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Rechtliche Entscheidung / Gerichtsurteil
- Markenstreit unter Baumärkten: BGH untersagt Markenschutz für orangen Farbton der Obi-BaumarktketteÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
DIE ZEIT· Mitte-links
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Rechtliche Entscheidung / Markenrecht - Obi verliert Farbstreit: „Obi-Orange" für nicht schützenswertÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Rechtliche Entscheidung / Markenrecht
Methodik & Konfidenz
- Konfidenz des Faktenkerns
- Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.
- Methodik-Version
- 0.2.0
- Zuletzt analysiert
- Erfassung
- automatische Analyse
- Analysestatus
- abgeschlossen
Gruppenbezeichnungen: Links, Mitte-links, Mitte, Mitte-rechts, Rechts, Nicht eingeordnet.
