Bundesregierung plant Gesetz zur Verschärfung von Strafen für digitale Gewalt
Was ist passiert?
Die Bundesregierung plant die Einführung neuer Strafvorschriften gegen digitale Gewalt, sexualisierte Deepfakes, Identitätsmissbrauch und Cyberstalking.
2 unabhängige Quellen
Kurzfassung: Diese Quellen berichten über geplante Maßnahmen der Bundesregierung zur Einführung neuer Strafvorschriften gegen digitale Gewalt, sexualisierte Deepfakes und Cyberstalking.
Wer berichtet?
Anteil der beobachteten Publisher je Gruppe, die im Zeitfenster berichtet haben – bezogen auf Medien, die in diesem Fenster überhaupt publiziert haben (Publikationsgelegenheit).
Gruppen nach Einordnung der Quellen (Source Bias), von links nach rechts; „Nicht eingeordnet“ separat. Einordnungen können vorläufig sein (externe Referenzen, noch ohne Inhaltsanalyse) – Details auf den Medienseiten.
BetaMediengruppen teilweise vorläufig oder redaktionell eingeordnetErläuterungDie politische Einordnung der Medien ist in Arbeit: Ein Teil der Medien ist vorläufig anhand externer Referenzen oder redaktionell eingeordnet, noch ohne eigene Inhaltsanalyse. Die Gruppenzuordnung kann sich mit wachsender Datenbasis ändern. Details und Begründung je Medium auf den Medienseiten.
| Gruppe | Berichtet | Mit Publikationsgelegenheit | Anteil | Beiträge |
|---|---|---|---|---|
| Links | 0 | 5 | 0 % | 0 |
| Mitte-links | 2 | 5 | 40 % | 2 |
| Mitte | 5 | 15 | 33 % | 7 |
| Mitte-rechts | 0 | 6 | 0 % | 0 |
| Rechts | 0 | 3 | 0 % | 0 |
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Aussagen & Belege
Aussagen aus den Beiträgen, normalisiert und nach Belegstatus gruppiert. Zugeschriebene Aussagen sind nicht dasselbe wie beobachtete Fakten.
Unabhängig bestätigt (2)
- Unabhängig bestätigtMindestens zwei voneinander unabhängige Quellen (keine Agenturkopien) berichten übereinstimmend.Beobachteter Fakt
„Die Bundesregierung plant die Einführung neuer Strafvorschriften gegen digitale Gewalt, sexualisierte Deepfakes, Identitätsmissbrauch und Cyberstalking.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
t-online
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- mögliche Primärquelle – nicht als Beleg gewertet: bmjv.de
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Geplantes Gesetz gegen digitale Gewalt
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (3)
- Unabhängig bestätigtMindestens zwei voneinander unabhängige Quellen (keine Agenturkopien) berichten übereinstimmend.Beobachteter Fakt
„Der Gesetzentwurf enthält Regeln zu illegalen sexualisierten Deepfakes.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.DIE ZEIT
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 3 unabhängige Quellen insgesamt (2 weitere Bestätigungen)
- Bezug:
- Regeln zu illegalen sexualisierten Deepfakes
Nur eine Quelle (2)
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Bekämpfung digitaler Gewalt beschlossen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt
- Nur eine QuelleBislang nur von einer Quelle bzw. einer Unabhängigkeitsgruppe berichtet.Beobachteter Fakt
„Das Bundeskabinett verabschiedet einen Gesetzentwurf, der neue Strafvorschriften gegen sexualisierte Deepfakes und digitalen Voyeurismus einführen soll.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.DER SPIEGEL
- Herkunft:
- Unbekannt
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Gesetzentwurf gegen sexualisierte Deepfakes und digitalen Voyeurismus
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (1)
DER SPIEGELDER SPIEGEL – Bundeskabinett verabschiedet Gesetz gegen sexualisierte Deepfakes und digitalem Voyeurismus
Nur zugeschrieben (13)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Wer im Netz die Identität anderer missbraucht, muss künftig mit Haft rechnen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Tagesspiegel
Rheinische Post
Handelsblatt
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Unbekannt
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 3 unabhängige Quellen insgesamt (2 weitere Bestätigungen)
- Bezug:
- Strafverschärfung für Identitätsmissbrauch
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (3)
TagesspiegelTagesspiegel – Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plant
Rheinische PostRheinische Post – Gesetz gegen digitale Gewalt: Strafen für sexualisierte Deepfakes – was das Kabinett plant
HandelsblattHandelsblatt – Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plant
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Die Bundesregierung plant, Opfer digitaler Gewalt besser zu schützen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Tagesspiegel
Rheinische Post
Handelsblatt
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Unbekannt
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- mögliche Primärquelle – nicht als Beleg gewertet: bundesregierung.de
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 3 unabhängige Quellen insgesamt (2 weitere Bestätigungen)
- Bezug:
- Schutz vor digitaler Gewalt
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (3)
TagesspiegelTagesspiegel – Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plant
Rheinische PostRheinische Post – Gesetz gegen digitale Gewalt: Strafen für sexualisierte Deepfakes – was das Kabinett plant
HandelsblattHandelsblatt – Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plant
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Künftig soll auch der Besitz von Aufnahmen einer realen Vergewaltigung strafbar sein, wenn sie unbefugt abrufen, sich verschafft oder besitzt werden.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
DIE ZEIT
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Strafbarkeit von Vergewaltigungsvideos
Quellen widersprechen sich
t-onlineWer Aufnahmen einer realen Vergewaltigung unbefugt abruft, sich verschafft oder besitzt, soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c2 nennt keine konkrete Strafandrohung, c13 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, die den Anschein erwecken, eine reale Person mit unbekleideten intimen Körperteilen zu zeigen, soll strafbar sein.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Strafbarkeit von sexualisierten Deepfakes
Quellen widersprechen sich
t-onlineDie Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c7 nennt keine konkrete Strafandrohung, c12 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.)
t-onlineDie Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c12 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe', c7 nennt keine konkrete Strafandrohung.)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Wer einen Menschen durch echte oder gefälschte Bildaufnahmen gegen dessen Willen zum sexuellen Objekt degradiert, soll strafrechtlich belangt werden können.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
t-online
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Strafbarkeit von sexualisierten Bildaufnahmen
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (3)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Betroffene digitaler Gewalt können künftig von Plattformbetreibern oder Internet-Providern die Auskunft über die Identität von Rechtsverletzern verlangen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Rechtsdurchsetzung für Betroffene
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Die Herstellung und Weitergabe von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, soll künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
t-online
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Strafbarkeit von Vergewaltigungsvideos
Quellen widersprechen sich
t-onlineDie Weitergabe von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c16 nennt 'bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe', c4 nennt 'bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe'.)
t-onlineDie Weitergabe von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c4 nennt 'bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe', c16 nennt 'bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Wer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer anderen Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
t-online
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Strafbarkeit von Cyberstalking
Quellen widersprechen sich
t-onlineWer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht und dadurch erheblich schädigt, soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c5 nennt keine Schädigung als Voraussetzung, c9 verlangt 'dadurch erheblich schädigt'.)
t-onlineWer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht und dadurch erheblich schädigt, soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. (Widerspruch im Sachverhalt: WIDERSPRUCH_SACHVERHALT: c9 verlangt 'dadurch erheblich schädigt', c5 nennt diese Voraussetzung nicht.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (3)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen und Wiederholungsgefahr können Betroffene eine zeitweise Account-Sperre beantragen.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
t-online
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Rechtsdurchsetzung für Betroffene
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.t-online
Stern
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 3 unabhängige Quellen insgesamt (2 weitere Bestätigungen)
- Bezug:
- Strafbarkeit von sexualisierten Deepfakes
Quellen widersprechen sich
SternDie Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, die den Anschein erwecken, eine reale Person mit unbekleideten intimen Körperteilen zu zeigen, soll strafbar sein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c7 nennt keine konkrete Strafandrohung, c12 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.)
SternDie Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, die den Anschein erwecken, eine reale Person mit unbekleideten intimen Körperteilen zu zeigen, soll strafbar sein. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c12 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe', c7 nennt keine konkrete Strafandrohung.)
SternKünftig soll auch der Besitz von Aufnahmen einer realen Vergewaltigung strafbar sein, wenn sie unbefugt abrufen, sich verschafft oder besitzt werden. (Widersprüchliche Zahlen: WIDERSPRUCH_ZAHL: c2 nennt keine konkrete Strafandrohung, c13 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.)
Hohe KonfidenzDas System ist sich seiner Klassifizierung sicher: vollständiger Input, übereinstimmende Läufe, Textverankerung.Quellen ansehen (2)
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Wer unbefugt intime Bildaufnahmen von Genitalien, Gesäß oder weiblicher Brust anfertigt oder verbreitet, soll bestraft werden können.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.t-online
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 2 unabhängige Quellen insgesamt (1 weitere Bestätigung)
- Bezug:
- Strafbarkeit von unbefugten intimen Bildaufnahmen
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Das Filmen oder Fotografieren von unbekleideten Genitalien, nacktem Gesäß oder weiblicher Brust ohne Einwilligung der Betroffenen soll explizit verboten werden, auch in der Sauna oder am FKK-Strand.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Stern
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Amtliches Dokument
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- In unserem automatischen Suchlauf wurde bislang keine Primärquelle gefunden.
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 3 unabhängige Quellen insgesamt (2 weitere Bestätigungen)
- Bezug:
- Strafbarkeit von Aufnahmen ohne Einwilligung
- Nur zugeschriebenDie Aussage wird einer Person oder Institution zugeschrieben; eigene Belege liegen nicht vor.PrognoseModellbasiertes Ergebnis
„Die Bundesregierung plant, Strafen für sexualisierte Deepfakes und andere Formen digitaler Gewalt einzuführen, darunter Haft bei Identitätsmissbrauch oder ungefragten Aufnahmen in der Sauna.“
Berichtet von: ErläuterungMedium, in dessen Beitrag die Aussage steht. Bei mehreren Medien zuerst das mit der frühesten Fassung.Handelsblatt
- Aussage stammt von:
- Bundesregierung
- Herkunft:
- Unbekannt
- Primärquelle: ErläuterungPrimärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
- nicht gesucht (keine offizielle Institution erkennbar)
- Unabhängige Quellen: ErläuterungZählt Quellen, die nicht voneinander abhängen (Agenturkopien und Syndikationsfassungen gelten als eine Quelle). Die erste Quelle ist der Artikel, in dem die Aussage steht.
- 1 Quelle, bislang keine weitere unabhängige Bestätigung
- Bezug:
- Strafen für sexualisierte Deepfakes und digitale Gewalt
Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.Quellen ansehen (1)
HandelsblattHandelsblatt – Kabinett: Kabinett beschließt Strafen für sexualisierte Deepfakes
Primärquellen
Dokumente, auf die sich Beiträge stützen. Eine Primärquelle belegt, dass etwas veröffentlicht wurde – nicht, dass es zutrifft. Primärquelle bedeutet, dass die ursprüngliche Aussage oder Datengrundlage gefunden wurde. Das bedeutet nicht automatisch, dass der Inhalt der Aussage korrekt ist.
In den analysierten Beiträgen wurden keine Primärquellen erkannt.
In unserem automatischen Suchlauf (offizielle Institutionen, Register siehe Methodik) wurde bislang keine Primärquelle gefunden. Das bedeutet nicht, dass es keine gibt.
Widersprüche / offene Punkte
Stern
Künftig soll auch der Besitz von Aufnahmen einer realen Vergewaltigung strafbar sein, wenn sie unbefugt abrufen, sich verschafft oder besitzt werden.
t-online
Wer Aufnahmen einer realen Vergewaltigung unbefugt abruft, sich verschafft oder besitzt, soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.
Widersprüchliche Zahlen · c2 nennt keine konkrete Strafandrohung, c13 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.
Stern
Die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes, die den Anschein erwecken, eine reale Person mit unbekleideten intimen Körperteilen zu zeigen, soll strafbar sein.
t-online
Die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.
Widersprüchliche Zahlen · c7 nennt keine konkrete Strafandrohung, c12 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.
Stern
Die Herstellung und Weitergabe von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, soll künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
t-online
Die Weitergabe von Videos, die eine Vergewaltigung zeigen, soll mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.
Widersprüchliche Zahlen · c16 nennt 'bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe', c4 nennt 'bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe'.
Stern
Wer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer anderen Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht, soll mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
t-online
Wer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt überwacht und dadurch erheblich schädigt, soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.
Widerspruch im Sachverhalt · c5 nennt keine Schädigung als Voraussetzung, c9 verlangt 'dadurch erheblich schädigt'.
t-online
Die Herstellung und Verbreitung sexualisierter Deepfakes soll mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können.
Stern
Künftig soll auch der Besitz von Aufnahmen einer realen Vergewaltigung strafbar sein, wenn sie unbefugt abrufen, sich verschafft oder besitzt werden.
Widersprüchliche Zahlen · c2 nennt keine konkrete Strafandrohung, c13 nennt 'bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe'.
Wie wird berichtet? (Frames)
Welche Aspekte die Quellen in den Vordergrund stellen (Frames). Ein Frame ist keine Wertung, sondern ein Blickwinkel.
- Strafverfolgung / Recht6
- Rechtsschutz1
- Sicherheit1
| Medium | Primärer Frame | Analysebasis | Konfidenz |
|---|---|---|---|
| Recht und Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Recht und Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Recht und Sicherheit | Volltext | Mittlere Konfidenz | |
| Recht und Sicherheit | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Recht und Strafverfolgung | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz | |
| Recht und Strafverfolgung | Volltext | Mittlere Konfidenz | |
| Rechtsschutz | Überschrift + Teaser | Mittlere Konfidenz |
Analyse von Überschrift und Teaser
Quellen
9 Beiträge aus 6 unabhängigen Quellen. Agenturmeldungen und Syndikationen zählen einmal.
- Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plantÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
t-online· Mitte
· Frame: Recht und Strafverfolgung1 weitere, nahezu identische Fassung (Agentur/Syndikation) – zählt als eine unabhängige Quelle
Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plantÖffnet die Originalquelle in neuem FensterStern· Mitte
· Frame: Recht und Sicherheit - Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plantÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Recht und Sicherheit
- Kabinett: Strafen für sexualisierte Deepfakes: Was das Kabinett plantÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
Tagesspiegel· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Recht und Sicherheit1 weitere, nahezu identische Fassung (Agentur/Syndikation) – zählt als eine unabhängige Quelle
Gesetz gegen digitale Gewalt: Strafen für sexualisierte Deepfakes – was das Kabinett plantÖffnet die Originalquelle in neuem FensterRheinische Post· Mitte
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Recht und Sicherheit - Gesetz gegen digitale Gewalt: Besitz von Vergewaltigungsvideos soll strafbar werdenÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
DIE ZEIT· Mitte-links
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Recht und Strafverfolgung - Kabinett: Kabinett beschließt Strafen für sexualisierte DeepfakesÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
Stern· Mitte
· Frame: Recht und Strafverfolgung - Kabinett: Kabinett beschließt Strafen für sexualisierte DeepfakesÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Sicherheit
- Bundeskabinett verabschiedet Gesetz gegen sexualisierte Deepfakes und digitalem VoyeurismusÖffnet die Originalquelle in neuem Fenster
DER SPIEGEL· Mitte-links
· Nur Überschrift und Teaser verfügbar· Frame: Rechtsschutz
Methodik & Konfidenz
- Konfidenz des Faktenkerns
- Mittlere KonfidenzDie Klassifizierung ist plausibel, aber mindestens ein Signal (Input, Läufe, Verankerung, Klarheit) ist eingeschränkt.
- Methodik-Version
- 0.4.1
- Zuletzt analysiert
- Erfassung
- automatische Analyse
- Analysestatus
- abgeschlossen
Gruppenbezeichnungen: Links, Mitte-links, Mitte, Mitte-rechts, Rechts, Nicht eingeordnet.
